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Urheber- und Medienrecht
Die deutsche Rechtsordnung schützt alle Rechte eines Urhebers an seinen geistigen Schöpfungen, seinen Werken. Derart geschützte Werke begegnen uns täglich als Fotografien, Bilder, Filme und Texte aber auch Software und Musik. Der Schutz dieser Werke erstreckt sich dabei sowohl auf die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers als auch – was regelmäßig nicht zu unterschätzen ist – seine Ideale an dem von ihm geschaffenen Werk. Gleichwohl findet das persönliche Recht des Urhebers seine Schranken in dem Recht der Allgemeinheit an der Teilhabe an den geschaffenen Werken.

Wir beraten regelmäßig Unternehmen, Werbeagenturen und Urheber in allen Fragen des Urheberrechts. Zu unserem Beratungsspektrum gehören dabei insbesondere:

  • Gutachtenerstellung
  • Verfolgung von Verstößen gegen Urheberrechte
    (Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Verletzungsklagen etc.)
  • Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter
  • Prüfen und gestalten von Lizenzverträgen