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Handelsrecht
Das Handelsrecht gilt als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ergänzt und modifiziert die zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere die des BGB. Aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen kommt dem Handelsrecht im Geschäftsverkehr eine große Bedeutung zu. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere:

  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen
  • Prüfung von Verträgen
  • Gestaltung und Prüfung von AGB
  • Fragen des Handelsvertreterrechts (u.a. Vertragsgestaltung/-prüfung, Provisionsfragen, Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB, Konkurrenzverbot)
  • Gesellschaftsrecht