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Arbeitsrecht
Die Anforderungen der Arbeitswelt erfordern heute höchste Flexibilität sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Dabei unterstützen wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht erstreckt sich daher auf alle kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung von Arbeitgebern vor dem Ausspruch von Kündigungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, Abmahnungen, Versetzungen etc.
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Beratung und Schulung von Betriebsräten