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Immobilienrecht
Das Immobilienrecht im weitesten Sinne umfasst neben dem Baurecht vor
allem auch das private und gewerbliche Mietrecht sowie das WEG-Recht.
Wir beraten und betreuen Sie in allen Belangen des Immobilienrechtes, vom
Erwerb bzw. Bau einer Immobilie bis zu ihrer Vermietung oder Veräußerung,
und zwar außerforensisch und forensisch.
Dazu gehören auch die rechtliche Auseinandersetzung mit Behörden oder
Grundstücksnachbarn, Architekten, Bauträgern und Wohnungseigentumsge-
meinschaften.
Unsere Mandanten setzen sich gleichermaßen aus mittelständischen Unter-
nehmen, Bauträgern, Architekten, Hausverwaltungen und Privatpersonen
zusammen.

Zu unserem Aufgabenspektrum gehören u.a.:

  • Rechtliche Begleitung/Beratung bei der Erstellung und Abwicklung von
    immobilienrechtlichen Verträgen (notarieller Kaufvertrag,
    Bauträgervertrag, Architektenvertrag, Verwaltervertrag, Wohnungs-
    oder Gewerbemietvertrag, Betriebskostenabrechnungen)
  • Durchsetzung von immobilienrechtlichen Ansprüchen sowohl außergericht-
    lich als auch gerichtlich (Selbständiges Beweisverfahren, Schiedsgutach-
    terverfahren, nachbarrechtliches Schiedsverfahren)
  • Anwaltliche Betreuung bei Kündigungen von Bau- oder Mietverträgen,
    bei der Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen und der
    zivilrechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen eines freihändigen
    Verkaufes bzw. der gerichtlichen Teilungsversteigerung